Nichts zum Essen, aber trotzdem lecker!
Gleich vorweg: Das Genussrecht der DFK Deutsches Finanzkontor AG hat nichts mit Kochen zu tun.
Der Name Genussrecht stammt aus dem Finanzbereich und wird auch Mezzanine-Kapital genannt. Ausgewiesen als Eigen- oder Fremdkapital taucht es daher nur in der Bilanz eines Unternehmens auf.
Je nachdem, welchen Charakter das Genussrecht hat, wird es entweder dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zugeordnet. Der entscheidende Faktor ist hierbei, ob sich das herausgebende Unternehmen
- dazu verpflichtet, dem Anleger einen fest vereinbarten Zins auszubezahlen oder
- ihm eine Verzinsung in Aussicht stellt, ohne eine Verpflichtung einzugehen.
Bei Variante 1 handelt es sich um die Bilanzierung als Fremdkapital, bei Variante 2 verhält sich das Genussrecht wie Eigenkapital.
Wir bieten unseren Kunden die zweite Variante an.